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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2021

1. Allgemeines:

1.1
Unsere Verkauf- und Lieferbedingungen (VL) gelten alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2
Unsere VL widersprechenden Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit ausdrücklich.
1.3
Machen wir im Einzelfall von den uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte in Zukunft verbunden.
1.4
Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

2. Vertragsabschluss:

2.1
Unsere Angebote sind unverbindlich und nur eine Aufforderung zur Aufgabe einer Bestellung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Unsere verbindliche Annahme erfolgt in Textform oder durch Lieferung.
2.2
Unsere Angaben über Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge sind nur annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns.
2.3
Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4
Außerhalb zwingender gesetzlicher Regelungen und ausdrücklicher Sondervereinbarungen besteht kein Widerrufsrecht des Bestellers für Verträge über bestellte Waren. Soweit wir mangelfreie Waren im Kulanzweg zurücknehmen, können wir dafür eine pauschale Gebühr i.H.v. 10% des Bestell-Rechnungsbetrags fordern, mindestens aber eine Aufwandsgebühr i.H.v. 20,00 EUR.

3. Preise:

3.1
Unsere Preise verstehen sich ab Lager in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2
Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.
3.4
Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder der Lieferant seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden soll.
3.5
Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung:

4.1
Teillieferungen sind zulässig.
4.2
Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich.
4.3
Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager oder ab Werk.

5. Leistungshindernisse:

5.1
Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2
Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen uns ein Verschulden nicht trifft, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne das unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlung, Aufrechnung, Zurückhaltung:

6.1
Unsere Rechnungen sind 21 Tage nach Rechnungseingangsdatum ohne Abzug von Skonto zahlbar, Ausnahmen stehen auf der Rechnung selber.
6.2
Bei Aufträgen unter 150,00 EUR netto (178,5 EUR brutto) entfallen Ausnahmeregelungen und es wird eine Bearbeitungsgebühr/Mindermengenzuschlag von 8.50 EUR netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer  erhoben.
6.3
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
6.4
Im Falle des Verzuges unseres Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen bis zu 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
6.5
Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, gerät er ohne Mahnung nach Fälligkeit in Verzug, Bei Verzug sind alle offenstehenden - auch noch nichtfälligen - Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar.
6.6
Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen fälliger oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen innerhalb angemessener Frist zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgerecht, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekanntwerden. Von uns nicht bekannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben dem Vertragspartner kein Aufrechnungsrecht, Vollkaufleuten auch kein Zurückbehaltungsrecht.

7. Eigentumsvorbehalt:

7.1
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur völligen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferung erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2
Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermäßigt, dass
7.2.1
die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht,
7.2.2
der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seine Kunden übergeht und
7.2.3
die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns auskehrt.
7.3
Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab.
7.4
Solange der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum Einzug der uns voraus angetretenen Forderung ermächtigt. Diese Einzugsbefugnis ist jederzeit ohne Angabe von Gründen widerruflich.
7.5
Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen verpflichtet.
7.6
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7.7
Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheit unsere Forderungen um insgesamt 20%, so sind wir auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. Produkthaftung:

8.1
Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Diese Produkte sind nur für den gewerblichen bzw. industriellen Gebrauch bestimmt; sie dürfen auch nur dort zum Einsatz kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet und wir übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2
Unsere Vertragspartner erhalten bei Anfragen von uns sämtliche Informationen über die von uns vertretene Ware, insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte. Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggf. werden wir den Abnehmer umfassend über die Eignung der Produkte informieren.

9. Gewährleistung:

9.1
Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen. Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich geltend gemacht werden. Andere nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekanntzugeben. Bei verspäteter Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2
Durch Verhandlungen über Mangelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder ausreichend gewesen sei.
9.3
Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.4
Handelsübliche oder technische nicht vermeidbare geringfügige Abweichungen vom Sortiment, Qualität, Farbe, Breite Gewicht, Ausrüstung oder Design der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
9.5
Ist eine Mangelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der Ware binnen angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung bzw. Neulieferung innerhalb angemessener Frist fehl, so ist der Vertragspartner zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt. Bei berechtigter Mangelrüge ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir holen diese Ware innerhalb angemessener Frist mit eigenen oder fremden Fahrzeugen auf unsere Gefahr und Kosten ab.
9.6
War die Mängelrüge unberechtigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine Gebühr bis zu 10% des Nettowarenwertes, mindestens 20,- Euro sowie alle weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem Vertragspartner zu berechnen.

10. Schadensersatzpflicht:

Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrunde bestehen gegen uns nur, wenn uns, unserem leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. In diesen Fällen ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, bei Verzug und Unmöglichkeit auf höchstens 10% des Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferungen wir uns im Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich ist, beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Diese Bestimmungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

11. Datenspeicherung:

Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten - soweit diese geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesschutzgesetzes zulässig ist - EDV mäßig zu speichern und verarbeiten.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

12.1
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
12.2
Gerichtsstand für beide Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann öffentliche - rechtliche Körperschaft oder öffentlich - rechtliche Sondervermögen ist Burg/Sachsen Anhalt. Die Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

13. Anzuwendendes Recht:

Auf die mit unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

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